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   BVerwG, 15.10.1968 - VI B 49.68   

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BVerwG, 15.10.1968 - VI B 49.68 (https://dejure.org/1968,2850)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.1968 - VI B 49.68 (https://dejure.org/1968,2850)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 1968 - VI B 49.68 (https://dejure.org/1968,2850)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Recht auf Akteneinsicht nach allgemeinem Landesverwaltungsrecht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.06.1961 - II C 177.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1968 - VI B 49.68
    Sollten die von der Beklagten zu den Akten genommenen Schriftstücke, in die der Kläger Einsicht zu nehmen begehrt, entgegen der Auffassung der Gerichte des ersten und zweiten Rechtszuges zum Teil ihrem Inhalt nach doch zu den Personalakten gehören (vgl. dazu BVerwGE 5, 344 [347]; BVerwGE 6, 302 [BVerwG 28.03.1958 - VII P 17/57] [305]; BVerwGE 12, 296 [300]; BVerwGE 15, 3 [12, 14]), so bedürfte es keiner weiteren Klärung, daß dem Kläger insoweit ein Recht auf Einsicht in die Schriftstücke zustände (§ 101 Abs. 3 NBG), und wäre das Berufungsurteil insoweit im Ergebnis jedenfalls richtig.

    Da das Berufungsgericht die Grundlage für die Ermessensentscheidung der Beklagten in einer ungeschriebenen Rechtsnorm des Landesrechts sieht, weicht das Urteil auch nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 1961 - BVerwG II C 177.58 - (BVerwGE 12, 296 = NJW 1961 S. 1986) ab.

  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1968 - VI B 49.68
    Sollten die von der Beklagten zu den Akten genommenen Schriftstücke, in die der Kläger Einsicht zu nehmen begehrt, entgegen der Auffassung der Gerichte des ersten und zweiten Rechtszuges zum Teil ihrem Inhalt nach doch zu den Personalakten gehören (vgl. dazu BVerwGE 5, 344 [347]; BVerwGE 6, 302 [BVerwG 28.03.1958 - VII P 17/57] [305]; BVerwGE 12, 296 [300]; BVerwGE 15, 3 [12, 14]), so bedürfte es keiner weiteren Klärung, daß dem Kläger insoweit ein Recht auf Einsicht in die Schriftstücke zustände (§ 101 Abs. 3 NBG), und wäre das Berufungsurteil insoweit im Ergebnis jedenfalls richtig.
  • BVerwG, 08.11.1957 - VII P 2.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1968 - VI B 49.68
    Sollten die von der Beklagten zu den Akten genommenen Schriftstücke, in die der Kläger Einsicht zu nehmen begehrt, entgegen der Auffassung der Gerichte des ersten und zweiten Rechtszuges zum Teil ihrem Inhalt nach doch zu den Personalakten gehören (vgl. dazu BVerwGE 5, 344 [347]; BVerwGE 6, 302 [BVerwG 28.03.1958 - VII P 17/57] [305]; BVerwGE 12, 296 [300]; BVerwGE 15, 3 [12, 14]), so bedürfte es keiner weiteren Klärung, daß dem Kläger insoweit ein Recht auf Einsicht in die Schriftstücke zustände (§ 101 Abs. 3 NBG), und wäre das Berufungsurteil insoweit im Ergebnis jedenfalls richtig.
  • BVerwG, 28.03.1958 - VII P 17.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1968 - VI B 49.68
    Sollten die von der Beklagten zu den Akten genommenen Schriftstücke, in die der Kläger Einsicht zu nehmen begehrt, entgegen der Auffassung der Gerichte des ersten und zweiten Rechtszuges zum Teil ihrem Inhalt nach doch zu den Personalakten gehören (vgl. dazu BVerwGE 5, 344 [347]; BVerwGE 6, 302 [BVerwG 28.03.1958 - VII P 17/57] [305]; BVerwGE 12, 296 [300]; BVerwGE 15, 3 [12, 14]), so bedürfte es keiner weiteren Klärung, daß dem Kläger insoweit ein Recht auf Einsicht in die Schriftstücke zustände (§ 101 Abs. 3 NBG), und wäre das Berufungsurteil insoweit im Ergebnis jedenfalls richtig.
  • BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 76.81

    Besetzung von Professorenstellen - Gutachten - Eignung der Bewerber -

    Umfang revisibel sind, weil es sich um eine Klage aus dem Beamtenverhältnis im Sinne des § 126 Abs. 1 BRRG handelt und das Berufungsgericht einen allgemeinen Rechtsgrundsatz hier jedenfalls zur Ergänzung von Landesbeamtenrecht herangezogen haben könnte (vgl. hierzu BVerwGE 26, 31 [33]; 34, 252 [253 f.], 35, 182 [185 f.], Beschluß vom 15. Oktober 1968 - BVerwG 6 B 49.68 -).
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